Gemeinschaftseigentum
Definition
Gebäudeteile, die allen Wohnungseigentümern gemeinsam gehören: Dach, Fassade, Treppenhaus, tragende Wände, Heizungsanlage. Instandhaltung und Verwaltung erfolgt gemeinschaftlich durch die WEG.
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Savas Akaygün
Geschäftsführer
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